Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Staatsschauspiel Dresden und seinen Besuchern. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen des  Staatsschauspiels Dresden und für Gemeinschaftsveranstaltungen mit anderen Partnern. Sie gelten nicht für Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Staatsschauspiels Dresden.
1.3 Die Anfangszeiten der Vorstellungen entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen des Staatsschauspiels Dresden.
1.4 Für Anrechte (Abonnements) des Staatsschauspiels Dresden gelten gesonderte Bedingungen.

2. Öffnungszeiten

2.1 Die Spielstätten des Staatsschauspiels, einschließlich der Abendkassen, werden bei Veranstaltungen des Staatsschauspiels in der Regel eine Stunde vor Beginn geöffnet.
2.2 Die Öffnungszeiten der Vorverkaufskasse im Schauspielhaus und im Kleinen Haus entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen des Staatsschauspiels Dresden.
2.3 Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Einlass. Der Einlassdienst kann jedoch Besucher, soweit es die Veranstaltung zulässt, in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum einlassen.

3. Eintrittspreise

3.1 Für die Vorstellungen des Staatsschauspiels Dresden werden unterschiedliche Preiskategorien und unterschiedliche Platzgruppen angeboten. Zusätzlich können bei bestimmten Vorstellungen (z. B. Gastspielen, Premieren etc.) Zuschläge erhoben werden.
3.2 Garderobengebühr, Programmhefte und andere zusätzliche Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.
3.3 Ermäßigungen werden Ermäßigungsberechtigten nur gegen Vorlage des gültigen Ausweises für Repertoirevorstellungen im Vorverkauf bzw. vor Vorstellungsbeginn gewährt.
3.4 Das Staatsschauspiel Dresden haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise anderer Kartenanbieter.

4. Kartenreservierung

4.1 Im Rahmen der verfügbaren Kontingente werden Kartenreservierungen  ab dem 1. Werktag eines Monats für den Folgemonat angenommen. Die Abholung und Bezahlung reservierter Karten an der Abendkasse kann nur in Ausnahmefällen erfolgen und bedarf der gesonderten Vereinbarung.
4.2 Die reservierten Karten sind bis 3 Tage vor der Vorstellung abzuholen. Danach verfällt die Reservierung.
4.3 Bei Zusendung bereits gekaufter Karten per Post fällt eine Gebühr in Höhe von 2,00 € an.
4.4 Gruppenreservierungen (ab 20 Eintrittskarten) können zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht werden.

5. Kartenverkauf

5.1 Der Kartenvorverkauf für alle Anrechtsvorstellungen im Schauspielhaus des Staatsschauspiels Dresden beginnt am Anfang einer Spielzeit für die gesamte Spielzeit. Der Kartenvorverkauf für alle anderen Veranstaltungen beginnt in der Regel am ersten Werktag eines Monats für den Folgemonat.
5.2 Wird ein anderes als im Spielplan angekündigtes Stück gespielt oder muss das Stück ausfallen, werden die vom Staatsschauspiel verkauften Eintrittskarten innerhalb von 8 Tagen nach der Vorstellung zurückgenommen. Von anderen Kartenanbietern gekaufte Karten müssen an der entsprechenden Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden.
5.3 Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann den Anspruch des Besuchers auf Erstattung, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Vorstellung erfolgt. Ein Erstattungsanspruch wird nur innerhalb von 8 Tagen berücksichtigt. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt.
5.4 An den Kassen des Staatsschauspiels Dresden gekaufte Karten werden, außer in den genannten Fällen 5.2 und 5.3, grundsätzlich nicht zurückgenommen.

6. Sonstige Regelungen

6.1 Besetzungsänderungen begründen kein Umtauschrecht des Käufers bzw. eine Rücknahmeverpflichtung des Staatsschauspiels Dresden.
6.2 Für verlorene Eintrittskarten kann kein Ersatz geleistet werden.
6.3 Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten im Kassenbereich und auf dem Gelände des Staatsschauspiels Dresden ist generell unzulässig.
6.4 Reservierte Karten für die Abendkasse müssen bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden.
6.5 Das Staatsschauspiel Dresden ist berechtigt, die durch Reservierung bzw. Verkauf von Karten bekannten personenbezogenen Daten zu internen Zwecken zu speichern.
6.6 Theatergutscheine werden in Karten für Vorstellungen derjenigen Spielzeit eingetauscht, für die der Gutschein ausgestellt ist, längstens für Vorstellungen bis Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Nicht in Anspruch genommene Gutscheine verfallen danach ersatzlos.
6.7 Duplikate von Theaterausweisen bzw. Eintrittskarten werden gegen eine Gebühr von 3,00 € ausgestellt.

7. Garderobe

7.1 Gegen Zahlung einer Gebühr wird die Garderobe zur Aufbewahrung angenommen. Der Besucher erhält hierfür eine Garderobenmarke.
7.2 Das Garderobenpersonal händigt die Garderobe nur bei Vorlage der Garderobenmarke und ohne Nachprüfung der Berechtigung aus.
7.3 Stellt der Besucher Verlust oder Beschädigung abgegebener Garderobengegenstände fest, informiert er unverzüglich das Garderobenpersonal.
7.4 Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Staatsschauspiel Dresden die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflichten durch das Garderobenpersonal. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Garderobengegenstandes bis zur Höchstsumme von 250,00 €. Der Haftung unterliegen nicht die in den Garderobengegenständen befindlichen Sachen und Bargeld.

8. Verbot von Bild- oder Tonaufzeichnungen

Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzpflicht aus und können zum Ausschluss vom weiteren Vorstellungsbesuch führen.

9. Fundsachen

Es wird gebeten, Gegenstände aller Art, die in den Räumen des Staatsschauspiels Dresden gefunden werden, beim Personal abzugeben. Den Verlust von Gegenständen teilt der Besucher dem Garderoben- oder Hauspersonal mit.

10. Mobiltelefone

Handys und Pager dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Saal mitgenommen werden oder sind an der Garderobe abzugeben.

11. Inkrafttreten

Diese Geschäftsbedingungen treten ab 1. Januar 2010 in Kraft.

Hergen Gräper
Kaufmännischer Geschäftsführer
Dresden, Dezember 2009